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   BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20   

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https://dejure.org/2020,34830
BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20 (https://dejure.org/2020,34830)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2020 - 10 AZB 53/20 (https://dejure.org/2020,34830)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 10 AZB 53/20 (https://dejure.org/2020,34830)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht des Schuldners für die Kosten der Zwangsvollstreckung; Kostenerstattung für den Schuldner bei dessen Maßnahmen zur Abwehr der Zwangsvollstreckung; Keine Kostenerstattung nach § 788 ZPO für Rechtsanwaltskosten des Schuldners zur Aufhebung von ...

  • bag-urteil.com

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenfestsetzungsverfahren bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • Betriebs-Berater

    Zur Kostentragungspflicht für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzungsverfahren; Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Kostentragungspflicht des Schuldners für die Kosten der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18

    Dinglicher Arrest - Arrestgrund - Vermögensstraftat - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Auf die Berufung des Arrestbeklagten änderte das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts mit Urteil vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) ab, hob den Arrestbeschluss auf und wies den Arrestantrag zurück.

    Die Kosten des Arrestbeklagten für die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen können nicht auf der Grundlage der Kostenentscheidung des Landesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) über die Aufhebung des Arrestbefehls nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden.

    Die Kosten sind entstanden, nachdem der Arrestbefehl durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) aufgehoben worden ist.

    b) Der Arrestbeklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, bei den Kosten für die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen handele es sich um Kosten iSv. § 788 Abs. 3 ZPO, die auf der Grundlage der Kostenentscheidung im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) festgesetzt werden können.

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Hier geht es dagegen um Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, die nicht nach § 788 Abs. 2 iVm. § 103 Abs. 2, §§ 104, 107 ZPO festgesetzt werden können (vgl. BGH 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05 - Rn. 17; Brandenburgisches OLG 25. September 2019 - 6 W 74/19 - zu II 1 c der Gründe) .

    dd) Eine Festsetzung der Kosten für die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage der Kostengrundentscheidung im Urteil des Landesarbeitsgerichts im Arrestverfahren lässt sich auch nicht unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2006 (- VI ZB 46/05 -) begründen.

    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass Kosten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel als Verfahrenskosten im weiteren Sinn anzusehen sind, die wie Kosten des Erkenntnisverfahrens der Kostenausgleichung durch das Prozessgericht nach § 104 ZPO zugänglich sind (BGH 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05 - Rn. 9 f.) .

    Sie dienen der Rechtsverteidigung während des laufenden Rechtsstreits und sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung, sondern Kosten der Rechtsverteidigung (BGH 17. Januar 2006 - VI ZB 46/05 - Rn. 6 ff.) .

  • BGH, 07.02.2017 - VI ZB 43/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Formale Reichweite der Kostengrundentscheidung;

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Rechtsanwaltskosten können nur festgesetzt werden, wenn sie den Rechtsstreit betreffen, in dem die Kostengrundentscheidung ergangen ist (BGH 7. Februar 2017 - VI ZB 43/16 - Rn. 7 ; 9. Oktober 2008 - VII ZB 43/08 - Rn. 9) .

    Kosten für anwaltliche Tätigkeiten in Verfahrensabschnitten, die der Kostengrundentscheidung zeitlich nachfolgen, sind von ihr schon formal nicht umfasst (BGH 7. Februar 2017 - VI ZB 43/16 - Rn. 8) .

    Dagegen kommt eine Festsetzung auf dieser Grundlage nicht in Betracht, wenn die Kosten erst nach dem Urteil entstanden sind und von dessen Kostenentscheidung formal nicht umfasst werden (vgl. BGH 7. Februar 2017 - VI ZB 43/16 - Rn. 7 f.) .

  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 56/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kosten für eine Prozessbürgschaft als Kosten der

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    § 788 Abs. 3 ZPO beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Gläubiger aus einem noch nicht endgültigen Titel auf eigene Gefahr vollstreckt (BGH 10. Februar 2016 - VII ZB 56/13 - Rn. 18; 9. Juli 2014 - VII ZB 14/14 - Rn. 13) .
  • BGH, 09.07.2014 - VII ZB 14/14

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Erstattungsanspruch des Gläubigers nach Ersetzung

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    § 788 Abs. 3 ZPO beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Gläubiger aus einem noch nicht endgültigen Titel auf eigene Gefahr vollstreckt (BGH 10. Februar 2016 - VII ZB 56/13 - Rn. 18; 9. Juli 2014 - VII ZB 14/14 - Rn. 13) .
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1989 - 10 W 118/89
    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Ihm steht jedoch gegebenenfalls nach § 945 ZPO ein Schadensersatzanspruch zu, der klageweise geltend zu machen ist (vgl. OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - zu 3 der Gründe; OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - am Ende der Gründe) .
  • OLG München, 27.01.1989 - 11 W 709/89
    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Ihm steht jedoch gegebenenfalls nach § 945 ZPO ein Schadensersatzanspruch zu, der klageweise geltend zu machen ist (vgl. OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - zu 3 der Gründe; OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - am Ende der Gründe) .
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Neuer Tatsachenvortrag kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach § 577 Abs. 2 Satz 4 iVm. § 559 ZPO nicht berücksichtigt werden (BAG 18. November 2015 - 10 AZB 43/15 - Rn. 11 f., BAGE 153, 261) .
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZB 43/08

    Berücksichtigung nicht rechtshängiger Gegenstände bei der Kostenfestsetzung

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Rechtsanwaltskosten können nur festgesetzt werden, wenn sie den Rechtsstreit betreffen, in dem die Kostengrundentscheidung ergangen ist (BGH 7. Februar 2017 - VI ZB 43/16 - Rn. 7 ; 9. Oktober 2008 - VII ZB 43/08 - Rn. 9) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 2 Ta 206/19

    Kostenfestsetzungsverfahren - Aufwendungen des Schuldners zur Aufhebung von

    Auszug aus BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20
    Die Rechtsbeschwerde des Arrestbeklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2020 - 2 Ta 206/19 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Titelschuldners für die Abwendung der

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